Fahnenmasten und deren Montage - das gilt es zu beachten

Ein Fahnenmast schmückt in vielen Siedlungen den Garten auf privaten Grundstücken. Der Mast mit Fahne kommt bei grossen Sportveranstaltungen wie Olympia, Europa- oder Weltmeisterschaften zum Einsatz und zeigt an, für welche Nationalität die Daumen gedrückt werden.

Auch für Vereinsfahnen oder zum Hissen des Familienwappens ist ein Fahnenmast ideal. Unternehmen zeigen gerne Flagge und ihren Kunden mit Fahnen gerne ihren Standort. Bei der Montage von Fahnenmasten ist allerdings einiges zu beachten.

Das Aufstellen eines Fahnenmasts ist an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden

Ein Fahnenmast für Grundstücke am Haus oder für den Garten ist in verschiedenen Höhen erhältlich. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass Masten mit einer Höhe von bis zu 10 Metern in Deutschland keine Baugenehmigung benötigen. Allerdings gibt es in den verschiedenen Bundesländern, Gemeinden oder Ortschaften Satzungen, an die sich der Aufsteller eines Fahnenmasts halten muss. Zu diesen Bedingungen zählen zum Beispiel:

  • die gewählte Umgebung
  • der Einsatz des Masts
  • das verwendete Material
  • der Abstand zum Nachbarn

Es ist daher immer von Vorteil, wenn sich die Besitzer oder Mieter von Grundstücken beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde schon im Vorfeld erkundigen. So werden später böse Überraschungen in Form von hohen Bussgeldern vermieden.

Ein Fundament für Fahnenmasten muss fachmännisch erstellt werden

Freistehende Fahnenmasten mit grossen Fahnen sind sehr windanfällig. Sie benötigen daher ein Fundament. Grundsätzlich stellt aber ein Fundament auf Grundstücken eine bauliche Veränderung dar. Damit es seinen Zweck erfüllt, muss es fachmännisch erstellt werden. Wie in einigen Foren behauptet, muss ein Fundament für einen Fahnenmast allerdings nicht von einem Handwerker gebaut oder errichtet sein. Ist das Grundstück gemietet, muss vor dem Errichten des Fundaments eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Grundsätzlich muss ausserdem zum Nachbargrundstück ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Der Abstand muss in jede Richtung eingehalten werden. Da besonders grosse Fahnen nicht lautlos im Wind wehen, können sich Nachbarn gestört fühlen. Für eine gute Nachbarschaft sollten die Fahnen bei schlechtem Wetter oder starkem Wind eingeholt werden.

Fahnenmasten aus leichtem Aluminium sind rostfrei und pflegeleicht

Da der Fahnenmast im Aussenbereich ganzjährig Wind, Wetter und Sturm ausgesetzt ist, muss er selbstverständlich aus einem witterungsbeständigen Material bestehen. Die meisten Masten sind daher entweder aus Holz, Edelstahl, GFK oder aus leichtem Aluminium gefertigt. Aluminium ist rostfrei und pflegeleicht. Zum Hissen der Fahnen sind die Fahnenmasten mit Auslegern oder Galgen sowie mit Innen- und Aussenseilführungen erhältlich. An den Seilführungen, Auslegern und Galgen können Fahnen und Flaggen in unterschiedlichen Grössen aufgehängt werden. Je nach Höhe des Fahnenmasts sollten die Flächen der Fahnen etwa 120 x 80 cm, 150 x 100 cm oder gar 250 x 150 cm betragen. Fahnen, die im Hochformat aufgehängt werden, sollten die halbe Mastlänge nicht überschreiten.

In Deutschland dürfen nicht alle Fahnen am Mast gehisst werden

An den Fahnenmasten in deutschen Vorgärten oder Gartenanlagen sind meist die Nationalflaggen verschiedener Länder, Vereinsflaggen von Vereinen oder auch das Familienwappen gehisst. Eine Deutschlandflagge, die das Staatswappen enthält, darf im privaten Bereich allerdings nicht gehisst werden. Gleiches gilt für Flaggen mit nationalsozialistischen Symbolen. Sie sind auch verboten, wenn sie selbst entworfen worden sind. Das Hissen der ehemaligen Reichskriegsflagge und Fahnen in den Farben weiss, rot und schwarz sind ebenfalls verboten.

 

Titelbild: Vladyslav Horoshevych – shutterstock.com

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