Bodenbeläge barrierefrei planen
Vor allem öffentliche Gebäude aber auch private Bauprojekte müssen barrierefrei geplant und gebaut werden. Barrierefrei bedeutet, dass jeder das Gebäude oder die Anlage selbstständig nutzen kann – unabhängig von der Art des Handicaps. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Planung der Bodenbeläge achten müssen, um die Anforderungen, die an ein barrierefreies Gebäude gestellt werden, zu erfüllen.
Bodenbeläge: Anforderungen und Normen für barrierefreies Bauen
Nicht nur die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern müssen bei der Planung von Böden berücksichtigt werden. Auch sehbehinderte Menschen oder Personen in fortgeschrittenem Alter benötigen besondere Bodenbeläge, um sich ohne fremde Hilfe durch die Räume bewegen zu können. Die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit in barrierefreien Gebäuden werden in Deutschland in den DIN-Normen 18024 und 18040 zusammengefasst. Bei sämtlichen Bauvorhaben in der Schweiz, müssen die Bauvorschriften der Kantone sowie des Eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) erfüllt werden.
Allgemein gilt: Die Bodenbeläge müssen bei jeder Witterung leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begangen und befahren werden können. Damit ein Bodenbelag als hindernisfrei bezeichnet wird, muss er folgende Kriterien erfüllen:
- Reflexionsarm: Glatte und glänzende Oberflächen müssen vermieden werden.
- Rutschhemmend: In Bereichen mit geringen Anforderungen, wie z. B. Eingangsbereiche, Aufenthaltsräume und Innentreppen ist eine Rauigkeit von mindestens R 9 vorgeschrieben. In Bereichen, in denen die Böden nass werden können, z. B. in der Küche und Toilette, müssen Bodenbeläge mit einer Rauigkeit ab R 10 geplant werden.
- Rollstuhlgeeignet: Die Böden müssen leicht befahrbar, robust und strapazierfähig sein. Das heißt, der Bodenbelag sollte einen geringen Rollwiderstand aufweisen und ein Rollstuhl darf keine Rillen oder Dellen hinterlassen. Im Innenbereich sind die Böden eben – es dürfen keine Absätze oder Fugen vorhanden sein.
- Fest verlegt: Der Boden muss vollflächig auf dem Untergrund verklebt sein, so dass er nicht verrutschen kann und sich keine Wellen bilden.
- Keine elektrostatische Aufladung: Geplant werden muss ein antistatischer Bodenbelag. Erfüllt der Boden nicht vollständig diese Anforderung, kann er leitfähig verlegt und geerdet werden. Auch eine nachträgliche Beschichtung und Versiegelung ist möglich.
- Gefälle vermeiden: Bei der Planung müssen Gefälle über 2-3 Prozent vermieden werden. Für einzelne Nutzflächen gibt es verschiedene Bestimmungen und Grenzbeträge.
- Taktil und kontrastreich: Standardisierte Bauelemente für Bodenbeläge, z. B. Leitsysteme und Indikatoren, helfen sehbehinderten Menschen bei der Orientierung. Eine visuell kontrastierende Gestaltung muss integriert werden – dabei ist nicht nur der Einsatz von Farbe und Materialien wichtig, sondern auch die Beleuchtung.
Mehr Informationen über barrierefreies Bauen
Die Planung von barrierefreien Gebäuden ist ein weites Feld. Unterschiedliche Normen, Bestimmungen und Regelungen müssen berücksichtigt und eingehalten werden. Dabei werden die Bestimmungen stetig weiterentwickelt. Ist Ihr Unternehmen in der Schweiz ansässig, können Sie sich zum Beispiel bei der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen über aktuelle Entwicklungen informieren. Als nationales Kompetenzzentrum befasst sich die Fachstelle mit allen Themen rund um behindertengerechtes Bauen für die gesamte Schweiz. Ein Netz von kantonalen Beratungsstellen erteilt Auskünfte und beurteilt Bauprojekte auf Basis von Plänen. Nullbarriere ist ein deutsches Portal, das über barrierefreies und behindertengerechten planen und bauen informiert. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu den DIN Normen. Auch können Sie auf der Plattform nach Herstellern, Produkten und Experten suchen. Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit fasst die Regelungen für barrierefreies Bauen für den privaten und öffentlichen Wohnungsbau für alle 16 Bundesländer Deutschlands übersichtlich zusammen.
Lesetipp: Das Buch Barrierefrei Bauen kompakt vermittelt die wichtigsten Anforderungen für das Planen von barrierefreien Wohnungen und öffentlichen Gebäuden. Tabellen, übersichtliche Aufzählungen und Visualisierungen ermöglichen einen schnellen Überblick und machen das Buch zu einem optimalen Nachschlagewerk für Architekten, Fachplaner und Ingenieure.
Hersteller von barrierefreien Bodenbelägen
Das süddeutsche Unternehmen Armstrong ist auf Bodenlösungen für das Gesundheitswesen spezialisiert. Gerade die Planung des Bodenbelags für Kliniken stellt eine besondere Herausforderung dar. Grip und Rollwiederstand, aber auch Rutschsicherheit, Gehkomfort und Trittschalldämmung spielen hier eine entscheidende Rolle. Armstrong bietet Linoleum -und Vinylböden sowie strapazierfähige textile Nadelvlies Bodenbeläge.
Gerade in der Küche oder im Badezimmer kommt es bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht selten zu Unfällen durch Ausrutschen auf unebenen oder feuchten Böden. Sicherheitsböden von Altro erfüllen höchste Standards hinsichtlich Rutschsicherheit und Flexibilität. Die hohe Rutschsicherheit beruht auf der patentierten Kombination aus PVC und rutschhemmenden Partikeln in der gesamten Nutzschicht.